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News Kieferorthopädie Dr. Fricke & Dr. Ritschel Dortmund

Neue gesetzliche Regelung: Verbesserte steuerliche Erstattungen auch für Zahnspangen möglich!

Wer seine Zahnspange wie z.B. die Invisalign-Zahnspange selber zahlt, hat in Zukunft verbesserte Erstattungsmöglichkeiten durch das Finanzamt! Das bewirkt ein neues Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Jedes Jahr geben Millionen von Bundesbürgern sehr viel Geld für Gesundheitsbelange aus, so z. B. auch bei Zahnbehandlungen oder in der Kieferorthopädie. Wenn sie jedoch solche außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen wollten, scheiterten die meisten bislang häufig an der Hürde des sogenannten zumutbaren Eigenanteils. Das Finanzamt legt diesen Betrag abhängig vom Einkommen fest. Er besagt, wie viel Ausgaben der Steuerzahler bitte selber tragen solle.

Jetzt können Millionen Steuerpflichtige das Limit früher erreichen und damit zukünftig mehr absetzen:
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München schrieb den Finanzbehörden überraschend eine neue Berechnungsweise vor (Az: BFH VI R 75/14).

„Wer mehr als 15.341 Euro Einkünfte im Jahr hat, kann profitieren“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuervereine (BVL). Er rät den Betroffenen: Einfach das neue Urteil bereits schon bei der nächsten Steuererklärung für 2016 anwenden.

Erfahren Sie mehr zu diesem interessanten Thema im Focus unter: Neue Berechungsmethode vom BFH.

Bild Screenshot und einige Textstellen aus dem Focus Online unter: "Neue Berechungsmethode vom BFH."

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